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ACTA – PIRATEN informieren Bürger über Bedrohung von Freiheitsrechten durch die Hintertür


Die PIRATENPARTEI-Deutschland ruft am Samstag, den 11.02.2012 in über 50 Städten zu Protesten gegen das weltweite ACTA-Abkommen auf [1][2], um die Bürger über die Gefahren für Bürger- und Freiheitsrechte durch dieses internationale Anti-Fälschungsabkommen zu informieren.

Seit Jahren engagiert sich die PIRATENPARTEI aktiv gegen die Installation von Abkommen, Projekten, Gesetzen und Maßnahmen, die unsere verbrieften Freiheits- und Bürgerrechte beschneiden sollen. Es werden dabei jedes Mal neue Gründe und Argumente vorgebracht, die sich letzlich jedoch stets als Täuschung entpuppten. Da war die Vorratsdatenspeicherung – auch bekannt als von der Leyens Kinderpornogesetz - die jedoch ganz anderen Zwecken dienen sollte, und dann vom Bundesverfassungsgericht gestoppt werden musste. Dann kam INCECT [3], das unglaubliche Bürgertotalüberwachungsprojekt, das jeden EU-Bürger zum Verbrechens- und Terror-Pauschalverdächtigen erklärt. Zuletzt sorgten die US-Abkommen SOPA + PIPA [4] für Aufregung, die sich jedich keinesfalls auf US-Bürger beschränken würden.

Und nun steht ACTA – nach 3 Jahren geheimster und äußerst undemokratischer Hinterzimmerverhandlungen – kurz vor der endgültigen Bestätigung duch das EU-Parlament. Darüber wollen die PIRATEN die Bürger und Verantwortungsträger informieren. Anschließend an die verschiedenen Infoaktionen werden viele der Aktiven an der Großdemonstration in Düsseldorf [5] teilnehmen.
Dieses Abkommen muß gestoppt werden.

Grundlegende Informationen zum ACTA-Abkommen:

ACTA ordnet Meinungsfreiheit, Datenschutz und andere elemtare Bürgerrechte den Interessen der Rechteinhaber unter.

Die Entstehung:
ACTA entstand unter der Umgehung demokratischer Prinzipien und multilateraler Foren wie WIPO und WTO: intransparent, geheim, unter Ausschluss der Öffentlichkeit und ärmerer Länder, jedoch mit  Unterstützung der Lobbyisten von Rechteverwertern und Industrie.
In der angestrebten Institution “ACTA-Ausschuss” würde dieses Prinzip fortgeführt. Dieser Ausschuss darf die Vereinbarungen sogar nachträglich ändern.

Der Vertrag:
Bis heute ist die Interpretation des Vertrages geheim. Die Formulierungen sind flexibel gewählt. Eine Praxis, die Rechteverwertern umfangreiche Möglichkeiten zur Überwachung und Verfolgung von beliebigen Rechtsverstößen einräumt, ist wahrscheinlich.
Hierbei werden umfangreiche Kollateralschäden in Kauf genommen:

Auswirkungen:
Die Schaffung umfangreicher privater Zensur- und Überwachungsstrukturen  und die Überwachung der Menschen auf Verdacht. Die Meinungsfreiheit wird Unternehmen ausgeliefert. Diese Unternehmen haben nicht immer “deutsche Standards”.
Die Kriminalisierung von Menschen auf Grund ihrer Nutzungsweisen fast nach Belieben.
Die Erhöhung krimineller Risiken und der enorme Anstieg von Rechtskosten, auch für Unternehmen. Dies begünstigt Oligopole und verhindert Innovationen.
Der Tod von Menschen in ärmeren Ländern, beispielsweise durch die Unterbindung bisher dort legaler Generika lebensrettender Medikamente.

LINKS:
[1]: http://www.golem.de/news/acta-piratenpartei-ruft-zu-protesten-in-50-deutschen-staedten-auf-1202-89591.html (Protestaufruf)
[2]: http://register.consilium.europa.eu/pdf/de/11/st12/st12196.de11.pdf (das ACTA-Abkommen)
[3]: http://www.stopp-indect.info/?lang=de (INDECT, kritische Infoseite)

[4]: http://www.heise.de/tp/artikel/36/36275/1.html (Heise zu SOPA + PIPA)
[5]: http://piratenpartei-duesseldorf.de/2012/02/03/stopp-acta-am-11-februar-2012/ (ACTA-Demo, Düsseldorf)
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Text cc-by
Andreas Rohde (Pressesprecher: Piratenpartei / Kreis Wesel)

Bestelltes Ergebnis?

Wer eine Studie in Auftrag gibt hätte gerne ein bestimmtes Ergebnis.
Vieles hängt dabei von der Art der Frage und der möglichen Antworten ab.

In einer “repräsentativen” Studie haben die Verwerter festgestellt, dass ihrer Ansicht nach illegal gedownloaded wird.
Die Definition für Illegal ist hanebüchen:

*Definition Illegal:
Personen, die im Fragebogen angegeben haben, Downloads von Tauschbörsen / Sharehostern / privaten
Websites / Blogs / Foren / ftp-Servern / Newsgroups getätigt zu haben.

Mit so einer Definition klingen die Zahlen natürlich nach mehr, als es in Wirklichkeit ist. In Tauschbörsen findet man auch ganz legale Programme (Freeware wie Open Office) und auf Webseiten sind auch Frei Inhalte zu finden.

Natürlich kommen wieder Forderungen nach einer Verschärfung des Urheberrechts. Und nach Warnhinweisen (möglicherweise etwa Stoppschilder?). Da habe ich ein Dejavu.
Kann es sein, dass da die Urheberrechtsindustrie von der Zensursula geklaut hat?

Mich wundert, dass bei solchen Umfragen nie gefragt wird, ob man etwas wegen dem “illegalen” Download gekauft hat und wenn nicht, ob man etwas gekauft hätte, wenn es nicht anderweitig verfügbar gewesen wäre.

Bücher im Internet veröffentlichen

Vielfach wird behauptet, dass Künstler nichts verdienen könnten, wenn sie ihre Sachen kostenlos ins Internet stellen.

Bei BookRix habe ich im Moment ein interessantes Experiment am Laufen. Ich habe dort drei Bücher eingestellt. Bei zweien dieser Bücher ist der komplette Inhalt als Leseprobe zu sehen. Bei dem anderen sind es nur wenige Seiten. Parallel dazu sind alle drei Bücher als E-Book herunterladbar.
Ich muss dazu sagen, dass es momentan noch eine Testphase ist, weswegen die Ergebnisse sich im Laufe der Zeit noch ändern können. Momentan ist es aber so, dass alle drei Bücher etwa gleich oft gekauft wurden.

Natürlich muss man sich vor dem Verkauf von Büchern beim Finanzamt anmelden. Wichtig ist, dass man als freier Künstler (freier Beruf) keine Gewerbe anmelden muss. Man Finanzamt kann man sich entsprechend der Kleinunternehmerregelung registrieren.

Eine nicht mehr ganz aktuelle Zusammenstellung von Publikationsseiten mit oder ohne Verdienstmöglichkeit findet sich hier.

Besonders für Neulinge würde ich empfehlen erst einmal ein Werk ohne Verkauf einzustellen und zu sehen wie die Reaktionen der Leute darauf ist. Sinnvoll ist auch ein oder mehrere Betareader drüber schauen zu lasssen. Der Betareader ist jemand, der den Text durchliest und Fehler und ähnliches anmerkt. Dabei ist es wichtig diese Kritik nicht persönlich zu nehmen. Sie gibt die Eindrücke der Leser wieder und ist hilfreich Schwachstellen der Geschichte zu finden und diese zu verbessern.

Ein Manko ist die Verwendung von Paypal und ähnlichen Einrichtungen für den Transfer der Geld. Erstens muss man einen Account dort haben und zweitens sind bestimmte Geldtransfers auch mit Kosten verbunden. Die Gesamtzahlungen pro Jahr sind limitiert und Paypal kann jederzeit weitere Daten anfordern. Desweiteren sind die Datenschutzbestimmungen etwas seltsam und ein Einblick kostet sogar etwas. Und natürlich braucht man bei Paypal Zeit, denn eine Überweisung braucht etwa eine Woche bis sie auf dem Paypal-Konto drauf ist.

Zum Thema geschäftliche Benutzung von privaten Rechner sei noch angemerkt:

Nicht ausschließlich privat genutzte neuartige Rundfunkempfangsgeräte sind gemäß § 5 Abs. 3 RGebStV als Zweitgeräte von der Rundfunkgebührenpflicht befreit, wenn deren Inhaber ein anderes (herkömmliches) Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereithält und die Geräte ein und demselben Grundstück oder zusammenhängenden Grundstücken zuzuordnen sind. Das gilt unabhängig davon, ob das Erstgerät zu privaten oder zu nicht privaten Zwecken genutzt wird.

Sprich ist man angemeldet bei der GEZ braucht man nichts extra zu zahlen, wenn der Rechner und ähnliches auch privat genutzt wird.

Ich werde jedenfalls weiterhin auf dem laufenden halten, wie das Experiment verläuft.