Archive for the "Datenschutz" Category

Ein Beitrag zum Europäischen Datenschutztag: INDECT – »Wer die Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen …«

… erlebt solch’ beängstigende Situationen, wie sie beispielsweise in China schon lange Realität sind. An fast jeder Straßenecke hängen Kameras; jede Bürgerin und jeder Bürger ist bekannt und kann jederzeit durch eine falsche Bewegung oder eine “verdächtige” Handlung zum “Verbrecher” werden. Was in anderen Ländern schon trauriger Alltag ist, könnte auch bald den europäischen Raum betreffen.

Die Rede ist von INDECT (Akronym für Englisch: Intelligent information system supporting observation, searching and detection for security of citizens in urban environment; Deutsch: Intelligentes Informationssystem zur Unterstützung von Überwachung, Suche und Erfassung für die Sicherheit von Bürgern in städtischer Umgebung) – einem von der Europäischen Union finanzierten Forschungsprojekt im Bereich der intelligenten Sicherheitssysteme, in das bereits rund 15 Millionen Euro aus Steuermitteln investiert wurden und das im Jahr 2013 abgeschlossen sein soll. Die PIRATEN weisen aus Anlass des heutigen Europäischen Datenschutztages auf die zahlreichen Gefahren des INDECT-Projektes hin und möchten die Bürgerinnen und Bürger für die vom Projekt ausgehenden Gefahren sensibilisieren.

»Ziel des Projektes ist es, durch den Einsatz von Videoüberwachung sowie der automatisierten Kontrolle des Internets automatisch strafrechtlich relevante Bedrohungen und Taten zu erkennen. Erreicht werden soll dies durch die Bündelung und automatische Auswertung der Aufzeichnungen verschiedener Überwachungssysteme und die Erstellung persönlicher Bewegungsprofile. Auf diese Weise soll eine präventive Polizeiarbeit ermöglicht werden«, so Michael Hensel, Vorsitzender der Piratenpartei Brandenburg. INDECT zeichnet sich vor allem durch seine vielfältigen Verknüpfungsfunktionen aus: So entscheidet ein kombiniertes System aus Überwachungskameras, Kennzeichen- und Polizeidateien, biometrischer Gesichtserkennung, Mobilfunküberwachung und Überwachungsdrohnen, wer sich “verdächtig” verhält.

Auf Grundlage dieses enormen Überwachungsnetzes sollen Bürgerinnen und Bürger online und offline beobachtet und auf “auffälliges Verhalten” überprüft werden. Michael Hensel weiter: »Dieses Überwachungssystem kriminalisiert unschuldige Bürgerinnen und Bürger. Es widerspricht geltendem Recht, greift immens in die Grundrechte eines Jeden ein und setzt das Recht auf Privatsphäre im öffentlichen und virtuellen Raum sowie die Unschuldsvermutung außer Kraft.«

Hintergrund: Der Europäische Datenschutztag ist ein auf Initiative des Europarats ins Leben gerufener Aktionstag für den Datenschutz. Der Datenschutztag findet jährlich regelmäßig am 28. Januar statt, weil an diesem Datum die Unterzeichnung der Europaratskonvention 108 zum Datenschutz begonnen wurde. Mit der Konvention verpflichten sich die unterzeichnenden Staaten, für die Achtung der Rechte und Grundfreiheiten – insbesondere des Persönlichkeitsbereichs bei der automatisierten Datenverarbeitung – Sorge zu tragen. Ziel des Europäischen Datenschutztages ist es, die Bürgerinnen und Bürger Europas für den Datenschutz zu sensibilisieren. Dies soll durch Aktionen aller mit dem Datenschutz betrauten Organisationen erfolgen.

PIRATEN gehen offline – Protest gegen zwei neue Zensurgesetze aus den USA

Die Piratenpartei Deutschland nimmt am Mittwoch, den 18. Januar, ihre Webseiten für 24 Stunden aus dem Netz. Die Partei protestiert damit gegen die Gesetzesentwürfe „Stop Online Piracy Act“ (SOPA) und „Protect Intellectual Property Act“ (PIPA), die am Mittwoch im US-amerikanischen House Committee on Oversight and Government Reform weiter verhandelt werden.

»Die geplanten Gesetze haben eine ganz neue, gefährliche Qualität. Das Urheberrecht wird instrumentalisiert, um sich der heute meist genutzten Plattformen und Dienste für Meinungsäußerung und Zusammenarbeit zu entledigen. Bei jedem müssen die Alarmglocken schrillen, wenn die Befürworter einer solchen Netzpolitik mit den guten Erfahrungen aus China argumentieren!«, so Sebastian Nerz, Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland.

Sollten diese Gesetze in Kraft treten, erhalten Inhaber von Urheberrechten die juristische Handhabe, Internetdienste bei Copyright-Verstößen durch sie selbst oder ihre Nutzer umfassend zu sanktionieren, zum Beispiel durch die Herausnahme aus Suchmaschinen. Die Generalstaatsanwaltschaft kann anordnen, Webseiten ohne vorheriges Gerichtsverfahren zu sperren. SOPA und PIPA stellen so eine neue Form der Internetzensur und einen nicht hinzunehmenden Eingriff in die Privatsphäre und das Grundrecht auf Meinungsfreiheit dar. Neben vielen Piratenparteien aus aller Welt werden unter anderem Google, Wikipedia, Facebook, Reddit und Twitter an der Aktion teilnehmen.

Nach dem vorliegenden Gesetzesentwurf würden Anbieter von sozialen Netzwerken, Suchmaschinen und anderen Webseiten für jeden Eintrag oder Inhalt ihrer Nutzer, der gegen das Urheberrecht verstößt, mithaften. Um sich nicht selbst einem nicht kalkulierbaren unternehmerischen Risiko auszusetzen, sind sie gezwungen, ihre Nutzer umfassend zu überwachen.

Die gesetzlichen Regelungen im Bereich des Urheberrechts sind geschaffen worden, um Urheber vor einer Ausbeutung ihrer Werke durch kommerzielle Verwerter zu schützen. Durch die Lobbyarbeit der finanzstarken Verwertungsgesellschaften wurde das Urheberrecht jedoch stetig verändert, so dass es nicht mehr vorrangig als Schutz der Urheber vor den Verwertern dient, sondern wie eine Waffe gegen die Endkonsumenten eingesetzt werden kann. Diese Rechte werden von der sogenannten Verwertungsindustrie schon jetzt mit allen Mitteln durchgesetzt – zum Nachteil einer freien Informationsgesellschaft. Die Piratenpartei setzt sich daher dafür ein, das nichtkommerzielle Kopieren, Zugänglichmachen, Speichern und Nutzen von Werken nicht nur zu legalisieren, sondern sogar explizit zu fördern.

63.000 Kontoabfragen sind zuviel!

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat in einem Interview die Zahl der Kontoabfragen für das Jahr 2011 genannt. 63.000 Kontoabfragen wurden im vergangenen Jahr gestellt, das sind 10 Prozent mehr als im Jahr zuvor und deutlich mehr als in den letzten Jahren. Beispielsweise stiegt die Zahl der Abfragen im Vergleich zum Jahr 2005 – zu der Zeit waren es noch 5000 Auskünfte – um mehr als 700 Prozent.

»Man kann hier schon fast von einer flächendeckenden Überwachung durch die Behörden  sprechen”, so Bernd Schreiner, Vorsitzender der Piratenparten Thüringen “Der Gesetzgeber ist dringend gefordert Schranken zu ziehen um diesem ungebremsten Kontrollwahn ein Ende zu bereiten.«

Die Abfrage der Kontodaten durch die Finanzbehörden, aber auch beispielsweise durch die Sozialämter offenbart die wichtigsten Daten: Namen, Adresse und Geburtsdatum des Inhabers, die Nummern aller Bankkonten, Wertpapierdepots und Bausparverträge sowie wann ein Konto eröffnet oder geschlossen wurde und wer verfügungsberechtigt ist. Eine Pflicht, den Bürger über die heimliche Abfrage zu informieren gibt es nicht. Kontostände und Bewegungen auf den betroffenen Konten werden nicht weiter gegeben.

Die Anfrage der Kontodaten war ursprünglich nur zur Bekämpfung des Terrorismus und anderen schwerer Verbrechen gedacht. 2005 erweiterte dann die Regierung den Zugriff auch auf Finanzämter und Sozialbehörden, die nun auch ohne Anlass Konten abfragen können. Technisch werden dazu alle Bankdaten in extra Datenbanken vorgehalten, so dass die Bank selbst keine Kenntnis vom Zugriff auf einen Datensatz hat.

»Es zeigt sich wieder, dass Datensammlungen auch immer Begehrlichkeiten wecken. Wenn erstmal der Zugriff möglich wird, ist der Weg zum Missbrauch nicht mehr weit.« so Irmgard Schwenteck, Schatzmeister im Landesverband Thüringen der Piratenpartei Deutschland.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte hatte bereits Anfang 2011 das rasante Wachstum bei den Kontoabfragen kritisiert, geschehen ist seit dem nichts.
Für Thüringen liegen noch keine aktuellen Zahlen vor. Für 2007 wurden im Freistaat 309 Abfragen festgestellt, 2008 waren es bereits 2109 Kontoabfragen und es ist davon auszugehen, dass die Zahl auch 2009 bis 2011 weiter gewachsen ist.

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Verantwortlich für den Inhalt und Versand dieser Pressemitteilung:
Pressestelle – Piratenpartei Deutschland Landesverband Thüringen

“Staatstrojaner” jetzt auch in der Unterhaltungsindustrie

Eine Pressemitteilung der PIRATEN NRW

Electronic Arts (EA), eines der größten Unternehmen der digitalen Unterhaltungsindustrie, verstößt bei der Veröffentlichung von „Battlefield 3“ mit seiner Online-Vertriebsplattform „Origin“ eklatant gegen Datenschutzbestimmungen und Verbraucherschutzrechte.

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Lizenzbestimmungen werden branchenweit vorsätzlich zu derart zeitraubenden Ausmaßen vergrößert, dass sie von den meisten Benutzern ungelesen akzeptiert werden. Dabei werden darin immer mehr Bedingungen versteckt, die gravierend gegen geltendes Recht verstoßen.

Im aktuellen Fall werden durch die neue Vertriebsplattform unter anderem Daten über Hardwareausstattung und installierte Programme gesammelt. Diese Daten werden dann mit personenbezogenen Daten zu sehr detaillierten Nutzerprofilen zusammengefügt und rechtswidrig im Ausland gespeichert, ohne dass der Benutzer dies merkt. [1]

Kai Schmalenbach, 2. Vorsitzender im Landesverband NRW der Piratenpartei kommentiert: „Es ist ein skandalöser Trend in der Unterhaltungsindustrie, dass Unternehmen derart die Privatsphäre ihrer Nutzer verletzen und dieses verbraucherfeindliche Verhalten in ihren endlos langen AGB verstecken. Das Verhalten von EA, den Datenschutz auszuhebeln und die Privatsphäre seiner Kunden zu verletzten erinnert stark an das Ausspionieren persönlicher Daten durch den Staatstrojaner.“

Mit dem kurz bevorstehenden Verkaufsstart des Titels „Battlefield 3“ versucht EA eine Software im Markt zu platzieren, die sich nur unwesentlich von Spyware unterscheidet und üblicherweise von Antivirensoftware bekämpft werden soll.

„Der aktuelle Fall ist das jüngste Beispiel einer ganzen Reihe an Zumutungen, die die Distributoren der Unterhaltungsbranche ihren Kunden aufbürden. Mit derartigen Kopierschutzsystemen werden sukzessive sämtliche Verbraucherrechte außer Kraft gesetzt.“ ergänzt Sebastian Kreutz, einer der Mitbegründer von Pirate Gaming [3].

Kai Schmalenbach und Sebastian Kreutz erklären weiterhin: „Wir fordern die Unterhaltungsindustrie zur Einhaltung geltender Gesetze auf. Allgemeine Geschäftsbedingungen dienen nicht dem Zweck, sich um geltende Rechtssprechung zu drücken. Wie bereits im Bundesdatenschutzgesetz verankert, fordern wir dem Nutzer die bedingungslose Kontrolle über seine Daten zu geben. Dazu zählt eine transparente Aufklärung über zu erhebende Daten sowie ein ‚Opt-In-Verfahren‘, bei dem der Nutzer explizit der Datenübermittlung zustimmen muss. Dabei dürfen dem Nutzer keine Nachteile durch Widerruf entstehen.“

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[1] http://www.gamestar.de/spiele/battlefield-3/artikel/analyse_zur_eula_von_ea_origin,45612,2561554,3.html

[2] http://wiki.piratenpartei.de/NRW-Web:Wahlprogramm_Landtagswahl_NRW_2010#Angebote_f.C3.BCr_Subkulturen

[3] http://www.pirate-gaming.de

Trojaner-Affäre entwickelt sich zu deutschem Watergate

Veröffentlichung für Pirate-Gaming.de und piratenpartei-duesseldorf.de

http://piratenpartei-duesseldorf.de/2011/10/12/trojaner-affare-entwickelt-sich-zu-deutschem-watergate/

Autor: Sebastian Kreutz
Lizenz: cc-by zur freien Verwendung

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  Trojaner-Affäre entwickelt sich zu deutschem Watergate
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Die am Sonntag vom Chaos Computer Club offen gelegte staatliche 
Schadsoftware schlägt immer höhere Wellen: Während sich Behörden in 
Dementi und gegenseitigen Schuldzuweisungen üben, gelangen immer mehr 
Informationen ans Tageslicht. Sukzessive offenbart sich ein Geflecht aus 
Amtsmissbrauch, Inkompetenz und systematischem Verfassungsbruch, was die 
Methoden von deutschen Ermittlungsbehörden gefährlich nahe an die Stasi 
rückt. Ein deutsches Watergate?

Zur Vorgeschichte
Im September 2008 wurde der Piratenpartei ein geheimes Dokument aus dem 
bayerischen Justizministerium zugespielt. Es deutete auf den illegalen 
Einsatz staatlicher Überwachungssoftware hin, die unter Anderem zum 
Abhören von Skype-Telefonaten eingesetzt werden sollte. Nach Publikation 
dieser Informationen auf der Website der Piratenpartei 
[http://web.piratenpartei.de/node/381] kam es zur Hausdurchsuchung des 
damaligen Pressesprechers, welcher den Artikel online gestellt hatte sowie 
zur Beschlagnahmung eines parteiinternen Servers.

Bereits im Februar des gleichen Jahres hatte das Bundesverfassungsgericht 
das NRW-Gesetz zur Online-Durchsuchung für verfassungswidrig erklärt und 
strenge Auflagen zur Infiltration von Computersystemen erlassen 
[http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20080227_1bvr037007.html]. 
Anhand jener wäre der Funktionsumfang des vom bayrischen Justizministerium 
beschriebenen Trojaners grob verfassungswidrig gewesen.

Dass es tatsächlich zum Einsatz des Trojaners kam, zeigte sich erst 
später. Mitte 2009 entwendeten Zollbeamte bei der Kontrolle einen Laptop, 
dessen Besitzer der Mitarbeiter einer Psychopharmaka-Firma war. Auf seinem 
Laptop installierten sie unbemerkt den Trojaner 
[http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,748110,00.html]. Er stand weder im 
Verdacht eines Kapitalverbrechens, noch des Terrorismus. Vielmehr bestand 
eine rechtlich unklare Situation bei der Ausfuhr von Psychopharmaka, was 
Grund genug für die Behörden war, den Computer des Mitarbeiters zu 
infiltrieren.
Monate später fiel dem Anwalt des Betroffenen auf, dass der Trojaner 
wesentlich mehr tat, als Skype-Telefonate abzuhören. Er übermittelte alle 
30 Sekunden ein Bildschirmfoto, insgesamt 60.000 an der Zahl. Ein massiver 
Eingriff in die Privatsphäre, denn so waren besuchte Websites, 
geschriebene E-Mails, betrachtete Fotos, persönliche Dokumente und vieles 
mehr für die Beamten sichtbar – weit mehr als zulässig. Eine Anklage gibt 
es bis heute nicht, geschweige denn einen Anfangsverdacht, der eine 
derartige Grundrechtsverletzung auch nur annähernd rechtfertigen würde.

Am 20. Januar 2011 erklärte das Landshuter Landgericht diese Form von 
Eingriff letztlich als rechtswidrig [http://ijure.org/wp/archives/476], 
doch war es in der Zwischenzeit zu mehreren illegalen Einsätzen des 
Trojaners gekommen, den die Beamten bei Einbrüchen in Räumlichkeiten 
aufspielten [http://www.taz.de/Staatstrojaner-gegen-Drogendealer/!79701/] 
– jedes Mal ohne eine terroristische Bedrohung als Anlass.

Die Enthüllung durch den CCC
Der Chaos Computer Club erhielt in den letzten Monaten mehrere Festplatten 
mit dem Verdacht auf besagten Trojaner, darunter die Festplatte aus dem 
zuvor erwähnten Verfahren. Die Experten waren in der Lage, den Quellcode 
des Trojaners zu rekonstruieren und stellten dabei erschreckendes fest 
[http://ccc.de/de/updates/2011/staatstrojaner]: Die Schadsoftware ist zu 
all dem fähig, was das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich verboten 
hatte:
Aufzeichnung von Bildschirmfotos
Aktivierung von Mikrofon und Webcam, um Wohnräume zu überwachen
Fernsteuerung des Computers
Lesen, Schreiben und Verändern von Daten auf der Festplatte
Nachladen von weiterem Schadcode via Internet

In einer Zeit, in der wir Computer als unser ausgelagertes Gedächtnis 
nutzen; private Texte, Fotos, Videos und unsere Sozialkontakte darüber 
pflegen, geht ein derartiger Eingriff in die Privatsphäre weit über das 
hinaus, wozu die Stasi jemals fähig war. Schlimmer noch: Die Möglichkeit, 
Dateien zu schreiben und zu manipulieren ermöglicht es sogar, Beweismittel 
zu erzeugen, ohne dass der Betroffene etwas davon merkt, geschweige denn 
einen Fremdeingriff belegen könnte. Der Trojaner ist dadurch eigenständig 
in der Lage, die Protokolle seiner Ausführungen selbst zu löschen und so 
seine Spuren zu verwischen. Er ist allerdings so schlampig programmiert, 
dass es für jeden findigen Hacker kein Problem darstellt, ihn zu seinem 
Nutzen zu missbrauchen. Dass das Platzieren derartiger „Beweismittel“ 
teils gezielt abläuft, musste Anfang des Jahres ein Manager der HSH 
Nordbank feststellen, dem kinderpornografische Inhalte untergeschoben 
wurden. Umso mehr wirkt der Einsatz des Trojaners absurd, denn seine bloße 
Existenz stellt jegliche mit ihm gewonnene Beweiskraft in Frage.

Vorsatz und Verschleierung
Der CCC fand auch zwei Ziel-IPs von Kontrollservern für den Trojaner 
heraus. Einer davon liegt in den USA, offenbar bewusst außerhalb unserer 
Jurisdiktion platziert. Der andere steht in Düsseldorf – ein Hinweis auf 
das LKA NRW?
Am Tag nach der Veröffentlichung jedenfalls übte sich das 
Bundesinnenministerium in Dementi. Es handele sich nicht um den sog. 
Bundestrojaner. Nachdem einer der zuvor anonymen Absender der Festplatten 
sich als im Jahr 2009 Geschädigter des Bayern-Trojaners zu erkennen gab, 
führte dann die Spur zu den Landesbehörden. Seit gestern greift in den 
betroffenen Ministerien und Behörden Nervosität um sich, mehr und mehr 
verstricken sie sich in Widersprüche. Trotz des Urteils des Landshuter 
Landgerichts kommentierte das bayrische Innenministerium, es sehe keinen 
Rechtsbruch, da es kein höchstrichterliches Urteil gebe. Tatsächlich aber 
stellt das Landshuter Landgericht in diesem Fall die höchste Instanz dar, 
mit anderen Worten: Das Landesinnenministerium ignoriert die Judikative 
und damit die Gewaltenteilung.
Nachfolgend kippten die Bundesländer reihenweise, teils durch offizielle 
Bestätigungen des Trojanereinsatzes, teils durch schief gegangene Dementi. 
Besonders interessant ist der Fall NRW: Während hier das Innenministerium 
nichts von einem Einsatz wissen wollte, gab die Gewerkschaft der Polizei 
den Einsatz des Trojaners zu 
[http://www.derwesten.de/nachrichten/im-westen/Auch-NRW-Polizei-setzte-Trojaner-ein-id5150937.html].
Auf der kurzfristig eingerichteten Website http://0zapftis.info/ lässt 
sich nun in Echtzeit verfolgen, in welchen Bundesländern 
verfassungswidrige Einsätze der Abhörsoftware stattfanden. Inzwischen 
liegt die Quote bei 50%, womit das anfängliche Dementi des 
Bundesinnenministeriums wie ein schlechter Scherz erscheint. Scheinbar 
wurde die Software nicht auf Bundesebene eingesetzt, dafür aber nahezu 
flächendeckend von den Behörden der Länder. Das Endergebnis bleibt das 
gleiche: Ein massiver Eingriff in die Grundrechte und das trotz vorherigem 
Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Online-Durchsuchung.

Noch mehr pikante Details hat die Sicherheitsfirma F-Secure zutage 
gefördert [http://www.f-secure.com/weblog/archives/00002250.html], die 
Antiviren-Software herstellt. Ihr ist die Installationsdatei des Trojaners 
in die Hände gefallen, nicht jedoch durch die genannten Festplatten, 
sondern durch den Hersteller der Schadsoftware selbst: dieser hatte den 
Installer auf virustotal.com hochgeladen – eine Plattform, mit der sich 
Viren gegen verschiedene Antivirenprogramme testen lassen. Die dabei 
aufgedeckte Spur führt zu einer hessischen Softwarefirma namens DigiTask, 
bei der das Kölner Zollkriminalamt den Trojaner für über 2 Millionen Euro 
in Auftrag gegeben hatte. Das war im Jahr 2009, also bereits nach dem 
Urteil des Bundesverfassungsgerichts.

Schaut man sich DigiTask genauer an, erhält man hier geradezu den Eindruck 
organisierter Kriminalität. Die Wirtschaftswoche hatte 2008 aufgedeckt 
[http://www.wiwo.de/unternehmen-maerkte/abhoertechnik-wo-007-einkauft-297923/], 
dass die Firma in einen Abhörskandal der Telekom verwickelt war. Darüber 
hinaus wurde der ehemalige Inhaber wegen jahrelanger Bestechung von 
Zollfahndern verurteilt – ironischerweise eben jener Kölner Zollbehörde, 
die zu den Stammkunden von DigiTask zählt.
Alleine aus öffentlich zugänglichen Informationen lässt sich entnehmen, 
dass DigiTask über 13 Millionen Euro Umsatz aus Steuergeldern mit der 
Lieferung eindeutig verfassungswidriger Abhörsysteme erwirtschaftet hat. 
Ein besonders pikantes Detail: Die Firma ist eine hundertprozentige 
Tochter von Deloitte – einem der weltweit vier größten 
Wirtschaftsprüfungsunternehmen. In dessen Beirat sitzt unter Anderem Otto 
Schily, ehemaliger Bundesinnenminister der SPD, der in seiner letzten 
Legislaturperiode den Grundstein für die Onlinedurchsuchung legte.

Zersetzung der Demokratie
Deutschland ist bereits geprägt durch eine lange Liste von Hardlinern in 
der Position des Innenministers. Häufige, deutlich verfassungsfeindliche 
Forderungen und Parolen sind hier bereits trauriger Alltag. Doch ein in 
der Praxis durchgeführter, derart flächendeckender und systematischer 
Verfassungsbruch ist einmalig in der Geschichte der Bundesrepublik. Er 
korreliert zeitlich mit der immer noch herausgezögerten Erneuerung des 
ebenfalls verfassungswidrigen Bundeswahlgesetzes und könnte Deutschland in 
eine tiefe Verfassungskrise stürzen. Die Ignoranz gegenüber der 
Gewaltenteilung in einigen Ministerien könnte die Situation bis zu einem 
deutschen Watergate eskalieren lassen. Die weit verbreitete Inkompetenz 
zur Bewertung moderner Überwachungstechnik in den Behörden selbst lässt 
den treibenden Kräften dabei leichtes Spiel.

Die Piratenpartei warnt bereits seit Jahren vor der Einführung derartiger 
Überwachungstechnologien, dazu zählt auch die Vorratsdatenspeicherung. Die 
sich jetzt zeigende Situation bestätigt die schlimmsten Befürchtungen und 
dürfte das Vertrauen in die Behörden und den Rechtsstaat nachhaltig, 
vielleicht sogar irreparabel zerstören.

Was nun folgen muss, ist eine Wiederherstellung der Gewaltenteilung mit 
einer echten gegenseitigen Kontrolle, frei nach Ensei Tankado “Wer 
überwacht die Wächter?”. Die Überwachungsfantasien auf Basis eines 
künstlich erzeugten Terrorwahns müssen effektiv gebremst werden. Der erste 
Schritt dahin muss jetzt die schonungslose Offenlegung aller Umstände und 
Prozesse sein, die zu einer derart massiven Missachtung rechtsstaatlicher 
Prinzipien geführt haben.
Die Piratenpartei NRW hat zu diesem Zweck einen umfangreichen 
Fragenkatalog an die Ministerien und das LKA des Landes gesendet und 
fordert nun vollkommene Transparenz in diesem Fall ein. 
[http://wiki.piratenpartei.de/wiki/images/5/5a/Fragenkatalog_der_Piratenpartei_NRW_zum_Staatstrojaner.pdf]

Bei der Geschwindigkeit, mit der neue Informationen ans Tageslicht kommen, 
dürfte in den nächsten Tagen jedoch mit weiteren Skandalen zu rechnen sein.

“Bundestrojaner”: Gezielter Angriff auf das Grundgesetz – Innenminister Friedrich und BKA-Chef Ziercke untragbar

Pressemitteilung der Piratenpartei Deutschland
08.10.2011 -23:45

Der Chaos Computer Club (CCC) hat eine Analyse des “Bundestrojaners” veröffentlicht [1]. In dieser Analyse wird deutlich, dass der Bundestrojaner unter anderem zusätzliche Schadprogramme nachladen und installieren kann sowie massive Sicherheitslücken enthält. Für die Überwachung werden auch Server in den USA genutzt. Außerdem geht seine Funktionalität weit über die Grenzen hinaus, die das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) seinerzeit vorgegeben hat [2].

»Das Bundeskriminalamt (BKA) bewegt sich damit klar außerhalb verfassungsrechtlicher Grenzen«, macht Sebastian Nerz, Vorsitzender der Piratenpartei Deutschlands, deutlich. »Statt den Kernbereich privater Lebensgestaltung zu schützen, wurden offensichtlich durch den Trojaner zusätzliche Möglichkeiten geschaffen, mit denen weitere, auch unbefugte Personen, Zugriff auf diese Bereiche bekommen können. Der Staat sollte seine Bürger schützen und sie nicht durch Inkompetenz oder gar vorsätzlich weiteren Sicherheitsrisiken aussetzen.«

»Fest steht, dass es Kriminellen mit einfachen Mitteln möglich ist, neue Inhalte einzufügen. Computer können damit von Dritten übernommen und für illegale Zwecke genutzt werden. Wir stellen die Verwertbarkeit der gewonnen Daten in Frage«, fügt Bernd Schlömer, Stellvertretender Vorsitzender der Piratenpartei Deutschlands, hinzu. »Die Piratenpartei erwartet, dass alle Verantwortlichen beim BKA sowie beim Bundesministerium des Inneren öffentlich Stellung nehmen. Im Falle eines nachweislich fahrlässigen Verhaltens sollten personelle Konsequenzen folgen. Dieses schließt explizit auch die Amtsleitung des BKA, Herrn Präsidenten Jörg Ziercke, sowie den verantwortlichen Bundesinnenminister Dr. Hans-Peter Friedrich mit ein.«

»Auch der Kontrollausschuss des Bundestages sollte nunmehr der Öffentlichkeit erklären können, inwieweit er über diese Vorgänge informiert war«, ergänzt Schlömer. »Nur ein öffentlich tagender parlamentarischer Untersuchungsausschuss ist aus unserer Sicht in der Lage, diesen Vorfall restlos aufzuklären. Da der Bundestag bisher in seiner präventiven Funktion wenig Wirkung gezeigt hat, raten wir zudem dazu, externe Experten aktiv in die Arbeit eines Untersuchungsausschusses einzubinden.«

»Der Einsatz des Bundestrojaners muss sofort gestoppt werden. Das BKA-Gesetz und die fachbezogene Arbeits- und Organisationstruktur des BKA in diesem Aufgabenfeld sind genau zu überprüfen«, fordert Nerz weiter. »In jedem Fall ist eine dauerhafte und unabhängige Überwachung des BKAs notwendig.«

[1] http://ccc.de/de/updates/2011/staatstrojaner
[2] http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20080227_1bvr037007.html

Facebook vergißt nichts

Mit solch einer Sammelwut haben wohl auch die schlimmsten Datenschutz-Befürworter nicht gerechnet. Der österreischiche Student Max hat sich unter Hilfe der irischen Datanschutzbehörde seine bei Facebook gespeicherten Daten zuschicken lassen. Die CD enthielt eine pdf-Datei mit 1200 Seiten gespeicherter Daten. Besonders erschreckend daran ist auch, dass auch alle gelöschten Daten immer noch da waren, allerdings als “gelöscht” markiert. Max hat Anzeigen erstattet und wird von der zuständigen irischen Datenschutzbehörde unterstützt. Aber lest selbst den Artikel bei 1live

Die öffentlich Rechtlichen wollen Vermieter zur Datenweitergabe zwingen

Ab 2013 sollen alle Haushalte an die GEZ des Öffentlich Rechtlichen Rundfunks zahlen unabhängig von egal was. Pikant daran ist allerdings das Vermieter gesetzlich zur Mitbespitzelung verpflichtet werden sollen.

Die GEZ ist ja bekannt für ihre anlasslose Verdächtigung aller, die nicht bei ihr zahlen. Aber nun gesetzlich verpflichtend die Vermieter einzubinden ist einfach nur dreist. Insbesondere, wo die GEZ hinsichtlich Datenschutz nicht extern überwacht wird. Irgendwie muss ich an eine bekannte Einrichtung der DDR denken.

Natürlich gibt es Gegenwehr gegen das Vorhaben und hier in NRW ist der Staatsvertrag noch nicht durch. Deswegen heißt es nun der Landesregierung Druck zu machen.

Am Besten kann man sich dazu mit einer Petition an den Landtag NRW wenden.

Zum Beispiel mit folgendem Text

Ich bitte sie den Rundfunkänderungsstaatsvertrag abzulehnen, solange diesen den Schnüffelparagraphen §9 enthält. Es kann nicht sein, dass die öffentlich rechtlichen über ihre GEZ, Vermieter zur Bespitzelung zwingen können. Das ist staatsrechtlich höchst bedenklich. Zudem wird der Datenschutz damit weiter untergraben.

Also alle Menschen klar machen zum Ändern, denn du hast die Macht.

Nervnummer 02317257820

Hatte am Dienstag, Mittwoch, Donnerstag die Nummer 0231 7257820 auf meinem Display. Es handelt sich um eine Nummer aus Dortmund, welche der Forsa gehören soll. So jedenfalls der Information auf dieser und dieser Webseite.

Ich habe die Forsa mal angeschrieben, um mir das bestätigen zu lassen. Wer dies auch tun möchte kann hier die notwendigen Mailadressen finden. Man sollte aber möglichst erst einmal gar keine Informationen weitergeben.

Ich werde an dieser Stelle hier über die Antwort informieren.

Wenn sicher ist, dass es sich um die Forsa handelt werde ich diese auffordern mir nach dem Bundesdatenschutzgesetz Auskunft zu geben. Das geht am Besten mit dieser Vorlage der Verbraucherzentralen.

Bei Anmeldung Telefonnummer?

Ist es neuerdings üblich, dass man bei Anmeldung auf einer Internetseite seine Telefonnummer angeben muss?

Ich habe bisher noch nirgends meine Telefonnummer angeben müssen. Bis ich auf die Seite vom Lokalkompass gestoßen bin. Auf der u.a. vom Wochen Anzeiger Duisburg beworbenen Seite ist die Angabe von Telefonnummer und Geschlecht Pflicht. Die üblichen Angaben wie Namen und Email sind verständlich.
Die Datenschutzerklärung ist ziemlich schwammig formuliert. Nach Angaben der Betreiber, welche so nicht in den Datenschutzerklärung auftaucht dient es zur Verifikation und Kontaktierung. Aufgrund einer Telefonnummer kann man niemanden wirklich identifizieren.
Und dazu kommt das niemand immer unter einer Telefonnummer erreichbar ist.

Demnach dürfte § 3a BDSG sprich Datenvermeidung und Datensparsamkeit gelten.

Ist so etwas inzwischen normal für eine Diskussionsgruppe?
Muss man da die richtige Telefonnummer angeben?

Briefkastenvermüllung

Was kann man tun gegen den ganze Papiermüll im Briefkasten.

Gegen den Papiermüll kann man etwas tun. Einfach einen Hinweise auf den Briefkasten, dass man keine Zeitung und Werbung möchte. Lässt sich einfach ausdrucken und mit durchsichtiger Kunststofffolie am Briefkasten anbringen.

Dies muss man dann natürlich auch durchsetzen. Das ist jedenfalls der Weg bei nicht adressierter Werbung und diesen Gratiszeitungen.

Bei persönlich adressierter Werbung kann man sich sogar noch leichter wehren.

Ich schreibe die persönlich adressierten Werber per Email an und verwende das nachfolgende Verfahren:

7. Wer Werbung bekommt kann besonders einfach etwas tun. Ein Musterschreiben zum Runterladen gibt es bei der Verbraucherzentrale. Mit diesem kann vom Datenhändler die Sperrung oder Löschung der Daten erreicht werden. Dann darf dieser Datenhändler legal die Daten nicht mehr vertreiben. Zudem hat jeder das Recht auf Auskunft über den Ursprung der Daten. Mit Angaben zur Quelle wird dann die Herkunft der Daten zurückverfolgt und bei den Großhändlern und Zwischenhändlern gesperrt. Die Werbeflut wird sich merklich verringern. Dabei niemals mehr Daten geben als notwendig. Nur das Angeben, was die Firmen ohnehin wissen.

(Aus einer zukünftigen Ausgabe des Kompass)

Dabei gibt man nur das an, was die bereit ohnehin wissen.

Wie ist das nun bei Briefkästen in einem Mehrfamilienhaus? Sind alles Briefkästen von außen zugänglich, ist dies besonders einfach. Ist von außen nur ein Schlitz zugänglich muss man sich absprechen.
Zum Beispiel kann man einen Hinweis anbringen, dass nur zwei Mietparteien die gratis Zeitungen wollen und keiner die Werbungsblättchen. Damit lässt sich das schon mal reduzieren.

Neue Überwachungssoftware

Microsoft und Facebook haben ein mit Kinderpornographie begründetes Überwachungsinstrument mit enormen Missbrauchsmöglichkeiten zum Scannen ihrer Datenbank und Abgleich mit Missbrauchsopfern. Es nicht natürlich gut gegen Kinderpornographie vorzugehen, wobei auch Microsoft und Facebook nach deutschem Recht, nicht nach Kinderpornographie suchen dürfen.
Keine Ahnung, ob da eine Ausnahme für Microsoft und Facebook gilt.

Besonders bei Facebook klingeln bei mir, bei Bilderkennungssoftware die Alarmglocken. Man kann Bilderkennung schließlich nicht nur für Gesichter verwenden. Das fängt bei Werbung an. Da kann man zum Beispiel bestimmte Artikel auf Bildern erkennen und diese mit Personen assoziieren.
Das mit der Bilderkennungssoftware lässt sich aber noch weiter treiben. Das Bild von einem Kunden im Kaufhaus, lässt sich im Internet abgleichen und so mehr über diesen herausfinden. Da weiß der Verkäufer unter Umständen schnell, wie er den Kunden überzeugt.

Die Websperren dagegen sind jetzt endgültig vom Tisch, von nun an wird hoffentlich zügigst gelöscht.

Terrorgesetze

Offizielle heißt es Antiterrorgesetze aber wenn ich mir den Artikel in der SZ so durchlesen fühle ich mich Terrorisiert.
Gesetze die Geheimdienste jeder staatlichen Kontrolle entziehen können nicht die Antwort auf Terrorismus sein. Allein schon dass keine Überprüfung durch externe Stellen stattfindet und das man mangels Kenntnis keine Möglichkeit zur Gegenwehr hat ist extrem bedenklich.
Es ist dringend geboten, dass zumindest die Judikative die Handlungen überprüft.

Wir brauchen eine Bürgerrechtsbeauftragen bei den Geheimdiensten, damit sichergestellt ist, dass die Bürgerrechte gewahrt werden.

035188815319

Die Nummer 035188815318 gehört einem O2-Partner. Dieser ruft allerdings an, ohne dass man dies erlaubt hatte.
Ich hatte meine Einstellung vor Monaten geändert und dies Untersagt. Das scheint O2 nicht zu interessieren.

Wollte diese gerade bei der Netzagentur melden und war entsetzt, was die alles für Daten wollen.

Fax Spam 2

Nach dem ersten Teil zu Spamfaxen ist es nun an der Zeit für den nächsten Teil

Einige werden vielleicht in letzter Zeit auch Spamfaxe aus Polen bekommen haben. Die Absendernummer lautet für diese Spamfaxe 0048684449020. Der “Anbieter” sendet unverlangt Informationen zu Produkten für Drucker. Angegeben ist als Absender Tinte + Tonerversand, Grunwaldstr. 178a, 66620 Gubin. Diese sollte man nicht mit der deutschen Firma “Tinte + Tonerversand” verwechseln. Diese distanziert sich explizit auf ihrer Website von Faxspam. Allerdings sind die Empfehlungen eher lächerlich. Eine Abmahnung wird im Ausland müdes Lächeln hervorrufen. Zumal man denen dadurch noch mehr Daten zukommen lässt.

Man sollte sich viel mehr an die Polnischen Behörden wenden und es melden. Ich gehe davon aus wenn es genügend gibt, die diese Nummer melden wird der Staats etwas unternehmen müssen.

Vorlage für das Schreiben:

Hello,

from the number +48 684449020 I receive Fax Spam. I didn’t order any sendings from the Tinte + Tonerversand, Grunwaldstr. 178a, 66620 Gubin. The fax spam is also causing costs for paper and toner. I strongly urge you to take actions against the persons behind this fax spam.

Sincerly

[Eigenen Namen einfügen]

Ein Scan des Fax Spams könnte der Forderung Nachdruck verleihen.

Also daran denken, wenn solche Spammer einen stören sollte man diesen das Leben so schwer wie möglich machen.
Möglicherweise empfiehlt sich auch eine Anzeige. Besonders wenn sehr viele Faxe von einem Spammer kommen, könnte man diesen Anzeigen.

Schufa

So ziemlich jeder hat schon mal von der Schufa gehört. Einem kommerziellen Unternehmen, welches in der Datensammelwut dem Staat in nichts nachsteht. Widersprechen kann man auch nicht ohne weiteres oder mit Konto, Handy und Haus wird es schwierig.
Dank des Bundesdatenschutzgesetz kann man jetzt allerdings wenigstens einmal im Jahr abfragen was an Daten vorhanden ist.
Man merkt wie begeistert Unternehmen wie die Schufa darüber sind, dass sie Auskunft geben sollen. Online gibt es keine Möglichkeit die Daten einfach so anzufordern.
Selbst wenn man in eines der Schufabüros geht bekommt man nicht sofort die Auskunft, sondern muss noch mehrere Wochen warten und will man widersprechen geht das auch nur schriftlich per Post. Was einen verwundert ist, dass ein gewinnorientiertes Unternehmen gerne Geld verschwendet. Oder liegt es eher daran, dass sie den Verbraucher davon abhalten wollen die berechtigte Auskunft einholen zu wollen.

Per Email geht das jedenfalls nicht.

Also alle mal zum Schufabüro in Düsseldorf (Schadowstr. 86-88) nicht weit vom HBF und sich die Eigenauskunft nach BDSG §34.

Big Brothers

Die Datenkrake ACTA hat einen Bruder namens INDECT und wenn man liest worum es sich bei INDECT handelt wird einem als Unschuldiger schlecht.

Hier kann man auf der Seite selber etwas zu INDECT lesen. Man sollte sich aber klar sein, dass die Informationen stark gefiltert sind.

Mal direkt etwas zitiert.

Q3: What behaviour is an “abnormal” behaviour?

A: As regards to the definition of “abnormal behaviour”, the term is not introduced by the INDECT Project, and it was created by EC and explained in the FP7 Work Programme. This term will be always controversial. In our case we clearly understand abnormal behaviour as “criminal behaviour”, and especially as “behaviour related to terrorist acts, serious criminal activities (e.g.: murders, bank robberies, someone leaving the luggage in the airport with the bomb) or criminal activities in the Internet (e.g.: child pornography)”. We will produce the tools to avoid such situations.

Mal wieder wird die Kinderpornographiekeule herausgeholt. Der Letzte Satz vom Zitat sagt aus, dass INDECT die Werkzeuge produzieren will um Kinderpornographie zu verhindern. Ich frage mich wie das gehen soll. Da muss man doch viel früher ansetzen. Wenn ein Video im Internet ist, ist es für der unschuldige Kind bereits zu spät.

Und wie soll es mit weniger Polizisten klappen Morde zu verhindern? Eine Kamera, selbst wenn sie fliegen können sollte kann so etwas nicht. Oder sollen etwas UCAVs auf die EU-Bevölkerung losgelassen werden?
Ich meine natürlich nicht so große wie für den Krieg aber ich kann mir durchaus kleine vorstellen und damit andere bestimmt auch.
Vielleicht wie die aus Terminator 3.

Und Terroristen sind auch mal wieder erwähnt. Es scheint noch immer nicht verstanden zu sein, dass es keinen Schutz vor Terrorismus gibt. Wir könnten alle Köpfe Verkabeln und würde es trotzdem nicht verhindern können. Ich fürchte den Verlust der Freiheit mehr als den Verlust meine Lebens durch einen Terroristen.

Das Geld wäre besser investiert in der Bekämpfung von Elend.

Wie immer wird an Auswirkungen herum gedoktort anstatt die Ursachen zu beseitigen.

Datenschutzroman von der Piratenpartei

Die Piratenpartei Münster hat heute den Datenschutzroman “Türspione” von Malte Klingenhäger unter freier Lizenz veröffentlicht.

Die Datei kann als PDF hier heruntergeladen werden.

ACTA E-Petition Unbedingt mitzeichnen

Zitat aus dem Text

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen die Bundesregierung dazu aufzufordern, sich in der EU zur Offenlegung des aktuellen Standes der Verhandlungen zum Anti-Piraterieabkommen ACTA (Anti-Counterfeiting Trade Agreement) einzusetzen.
Begründung

Hierdurch soll eine öffentliche Debatte ermöglicht werden.

Deutschland gehört zu den fünf an den Verhandlungen beteiligten Staaten wegen denen eine Offenlegung bisher nicht erfolgte.

Seit 2007 wird das ACTA hinter verschlossenen Türen in aktuell bereits sieben Verhandlungsrunden ausgearbeitet. Beteiligt sind die Europäische Union, die USA, Japan und acht weitere Staaten.

Über den Inhalt des Abkommens ist in der Öffentlichkeit wenig gesichert bekannt, die spärlichen Informationen und bekannt gewordenen Dokumente lassen jedoch massive Grundrechtseinschränkungen erwarten. Organisationen und Initiativen wie Reporter ohne Grenzen, der AK Zensur, der Chaos Computer Club (CCC), die Free Software Foundation (FSF) und die Electronic Frontier Foundation (EFF) warnen vor der Verabschiedung.

Bislang bekannt gewordene Eckpunkte:

1. Internetfilter
Internetfilter öffnen Missbrauch Tür und Tor – ihre Verwendung kann schnell zur Zensur ausarten und Probleme werden nur ausgeblendet und nicht gelöst. Mit ACTA werden möglicherweise Filtermaßnamen eingeführt, die weit über das hierzulande äußerst umstrittene Zugangserschwernisgesetz hinaus gehen. Dies stellt einen tiefen Eingriff in die Meinungsfreiheit dar.

2. Internetsperren (“Three Strikes” Modell)
Der Rat der Europäischen Union hat den Zugang zum Internet zurecht als Menschenrecht bezeichnet, eine Einschränkung ist dementsprechend äusserst kritisch zu betrachten. Internetsperren schneiden Menschen von ihren sozialen Kontakten ab und erschweren die Teilnahme am öffentlichen Leben erheblich, damit greifen sie tief in das Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit ein.

3. Haftung der Provider für Inhalte und Aktionen der Nutzer nach chinesischem Vorbild
Neutrale Zugangs- und Hostingprovider sind die Grundlage des freien Internet, die Providerhaftung zwingt die Unternehmen aber zu präventiven Zensurmaßnahmen. Zum Selbstschutz gehen Unternehmen dann oft über das gesetzlich vorgeschriebene Maß hinaus und schränken so die Aktivitäten und Inhalte der Nutzer, und damit deren Recht auf Meinungsfreiheit, empfindlich ein.

4. Verbot der Umgehung von Internet-Sperrmaßnahmen und -Filtern.
Ein solches Verbot würde eine anonyme Bewegung im Internet auf legale Art unmöglich machen. Anonymität wiederum ist unabdingbar zur freien Meinungsäußerung, beispielsweise und vor allem auch in diktatorischen Staaten. Einem möglichen Diktator derart mächtige Werkzeuge zur Unterdrückung von Grundrechten zu geben ist unverantwortlich und widerspricht den Prinzipien unseres Grundgesetzes.

Der Mangel an Transparenz bei diesem Vertragswerk ist ebenso kritisch: So wird Wirtschaftsunternehmen unter Stillschweigevereinbarungen Einblick in den aktuellen Verhandlungsstand gewährt, dem Volk und dessen gewählten Vertretern wird dieser aber verwehrt. Unter solchen Bedingungen ist keine ausgewogene, öffentliche Debatte möglich, wie sie in Demokratien jedoch unabdingbar zur legitimen Entscheidungsfindung ist.

Um nicht den Eindruck zu erwecken, dass hier Maßnahmen mit Gesetzeswirkung am Volk vorbei entschieden werden muss der aktuellste Entwurf des ACTA der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden.

Also Bitte mitzeichnen

Piratendemo gegen den neuen Jugendmedienstaatsvertrag (JMStV)

Am heutigen Tag fand sich eine große Gruppe von rund 40 Piraten trotz des doch eher schlechten Wetters in Düsseldorf zusammen, um mit Flaggen und Plakaten bewaffnet in einem Protestzug gegen den neuen Jugendmedienstaatsvertrag zu demonstrieren. Der Zug bewegte sich vom Düsseldorfer Schadowsplatz über die Kö bis zur Staatskanzlei, vor welcher sich die Piraten dann einige Zeit aufhielten.

Auf dem Weg wurden von den Piraten etliche Flyer an die zahlreichen Passanten verteilt und auch parkende Autos wurden mit einem Flyer unter dem Scheibenwischer versehen.

Die uns begleitende Polizei war sehr freundlich und ein Polizist gab netterweise sogar Tipps was man bei solchen Protestzügen durchaus besser machen könnte, fand aber die Piraten-Themen und unsere Bemühungen dennoch gut.

Insgesamt war die doch recht spontane Aktion meiner Meinung nach durchaus ein Erfolg, wenn auch Stellenweise verbesserungswürdig, zumal es leider unter der Woche für viele Piraten nicht möglich war zu erscheinen, weswegen eine Veranstaltung wie diese am Wochenende sicherlich mit mehr Piraten ausgestattet gewesen wäre.